
Informationen zu Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung von COVID-19
Um die Gesundheit der in der Struktur anwesenden Personen zu schützen und die Gesundheit der Umwelt zu gewährleisten, teilen wir Ihnen mit, dass wir einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, wie dies in den geltenden Vorschriften vorgeschrieben ist.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen teilen wir Ihnen mit, dass die Einreise nicht gestattet ist:
- für den Fall, dass es für Covid-19 positiv ist oder auf jeden Fall der Quarantänemaßnahme unterliegt;
- für den Fall, dass er in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Probanden hatte, die positiv auf Covid-19 getestet wurden oder aus Risikobereichen gemäß den Angaben der WHO stammen;
- wenn Sie Fieber (über 37,5 ° C) oder andere Grippesymptome haben. Im Falle des Auftretens solcher Symptome nach dem Betreten der Einrichtung müssen Sie den Unternehmensleiter unverzüglich informieren und darauf achten, dass ein ausreichender Abstand zu den anwesenden Personen eingehalten wird.
und benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt und Ihre Gesundheitsbehörde.
Beim Betreten der Einrichtung verpflichten Sie sich, alle Bestimmungen der Behörden und Unternehmensregeln einzuhalten und insbesondere einen Sicherheitsabstand einzuhalten, bei Bedarf eine Maske zu tragen, die Regeln der Händehygiene zu beachten und ein korrektes Hygieneverhalten aufrechtzuerhalten.